2013, N. 17 zu Art. 2 StGB). Da das neue Recht im konkreten Fall nicht milder ist, kommt das alte Recht zur Anwendung. 20. Allgemeines Nach Art. 47 StGB misst das Gericht die Strafe nach dem Verschulden des Täters zu. Es berücksichtigt das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse sowie die