Im Übrigen wird – wie erwähnt – bei der Strafzumessung festzulegen sein, ob sich bezüglich der Anzahl Strafeinheiten etwas ändert, indem die Vorinstanz nur einen Eventualvorsatz bezüglich I.________ annahm, die Kammer jedoch von direktem Vorsatz ausgeht (siehe hinten E. 22.2.2). Der subjektive Tatbestand ist erfüllt. 28 17.3 Rechtfertigungs- und Schuldausschliessungsgründe Es sind keine Rechtfertigungs- oder Schuldausschlussgründe ersichtlich.