Darauf braucht nicht näher eingegangen zu werden. Real haben keine Forderungen bestanden, sondern hat G.________ Forderungen anerkannt, die kausal zum Schaden der Gläubigerinnen H.________ und I.________ sein (entstehendes) Vermögen verminderten. Was schliesslich die Frage des Schadens betrifft, so räumt die Verteidigung selber ein, dass ein solcher nicht grundsätzlich eintreten müsse. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass das Delikt mit dem tatbestandsmässigen Verhalten vollendet ist und somit eine strafbare Handlung nach Art.