17. Würdigung durch die Kammer 17.1 Objektiver Tatbestand Der Beschuldigte ist selber nicht Schuldner. Er kommt deswegen als Täter im Sinne von Art. 163 Ziff. 1 StGB nicht in Frage, wohl aber als Dritter im Sinne von Art. 163 Ziff. 2 StGB.