(Initialen von G.)). Deutlich später dann, als keine Gelder mehr vom Betreibungsamt flossen, sollen die CHF 14‘000.00 via L.________ (Bank)-Konto weiter auf ein Sanierungskonto für G.________ transferiert worden sein, wobei beim von der Verteidigung angegebenen L.________ (Bank)-Konto Nr.________ nirgends «Konto GG.________ (Initialen von G.)» rubriziert ist, sondern «Sparkonto C.________ Baugenossenschaft» (pag. 1056- 1060). Ferner wird auf pag. 18 106 erkennbar, dass es am 1. Juni 2015 nur noch darum gegangen sein kann, gemäss E-Mail des Betreibungsamts das Geld für die Rücküberweisung bereit zu haben. Mit einer Sanierungsabsicht hatte dies in diesem Zeitpunkt nichts mehr zu tun.