Baugenossenschaft. Dieses diente unter anderem der Finanzierung von privaten Auslagen des Beschuldigten. Dort vermischten sich die Gelder mit weiteren Finanzmitteln und wurden für diverse Ausgaben verwendet. Insgesamt flossen vom Betreibungsamt zwischen September und Dezember 2013 CHF 18‘476.70 (davon CHF 6‘215.60 via die Genossenschaft D.________ und CHF 7‘528.75 via die Genossenschaft E.________) auf das L.________ (Bank)-Konto der C.________ Baugenossenschaft. Die Kammer ist überzeugt, dass mindestens ein Teil davon zwischen Dezember 2013 und Juni 2014 an den Beschuldigten G.________ zurückfloss. Aus den bei der J.______