__ wollten in einem ersten Schritt den drei betreibenden Genossenschaften den Grossteil des Pfändungssubstrats zukommen lassen. In einem zweiten Schritt wollten sie einen Teil des gepfändeten Geldes G.________ wieder zufliessen lassen, was sodann auch geschah. Soweit der Beschuldigte dies bestreitet, sind ihm die zahlreichen aktenkundigen Bankauszüge entgegenzuhalten, mit welchen die Vorinstanz die diversen Transaktionen minutiös belegt hat (insb. pag. 18 194 f.). Es ist bezeichnend, dass der Beschuldigte und G.________ H.________ nie über ihr Vorgehen informierten.