__ Baugenossenschaft [...] auch der Finanzierung von privaten Ausgaben des Beschuldigten diente» (Urteilsbegründung S. 33), ohne indes darauf zu verweisen, dass diese privaten Auslagen einem Kontokorrent des Beschuldigten belastet worden seien, das lückenlos ausgeglichen worden sei. Heute sei das Rechnungswesen anders organisiert. G.________ habe eine Schuldenlast zu tragen gehabt, die teils von I.________ finanziert worden und zu amortisieren gewesen sei. Die gerichtliche Vermutung, dass er hätte sparen können, sei eine reine Mutmassung.