als verdeckte Rückzahlungen behauptet worden seien. Was die Bewegungen auf dem Treuhandkonto betreffe, sei die Sache komplex. Der Beschuldigte bzw. die Genossenschaften hätten G.________ in etlichen Fällen vertreten. Es habe sich ein Vertrauensverhältnis – notabene auch mit I.________ – entwickelt. Die Regelungsbereiche seien gewesen: Beratungen in strafrechtlichen Belangen; Beratung und Gestaltung eines Vorverfahrens zu einem ersten Nachlassvertrag; Beratung und Abwicklung von Insolvenzverfahren von Arbeitgebern; Beratung, Abwicklung und Schlichtung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten der Eltern von G._