15 der immer auf dem allgemeinen Treuhandkonto der C.________ Baugenossenschaft gelagert gewesen und jederzeit dort oder später auf dem Konto «GG.________ (Initialen von G.)» zur Verfügung gestanden. Die Gelder seien nie gefährdet, sondern immer gedeckt gewesen. Das habe die Vorinstanz wenig interessiert bzw. seien die Akten nicht seriös ausgewertet worden, so dass plötzlich die Rückerstattung an G.________ plausibel erschienen sei und die Zahlungen auf das Konto von I.________ als verdeckte Rückzahlungen behauptet worden seien.