In der gleichen Weise sei am 1. Juni 2015 der Restbetrag von CHF 5'492.15 auf das «Konto GG.________ (Initialen von G.)» übertragen worden, sodass auf diesem Konto der vom Betreibungsamt gesamthaft überwiesene Betrag gelagert habe. Mit E-Mail vom 1. Juni 2015 sei K.________ über diese Dispositionen unterrichtet worden, wobei ein Auszug des Treuhandkontos «GG.________ (Initialen von G.)» beigelegt worden sei. Dieser E-Mail sei auch jene an R.________ vom Betreibungsamt angehängt worden, welche die Hintergründe der Zahlungen erläutere. Demnach seien die vom Betreibungsamt überwiesenen Gel-