Am 30. Oktober 2014 «wurde ein Betrag von CHF 13'000.00 diesem Konto entnommen, auf das Betriebskonto der C.________ Baugenossenschaft übertragen und von dort auf ein separates Treuhandkonto bei der Post, das mit „Konto GG.________ (Initialen von G.)“ rubriziert war – […] CH Nr.________ – und weder von der Staatsanwaltschaft noch vom Gericht erhoben bzw. gewürdigt wurde, aber vom Berufungsführer an Polizist K.________ gesandt worden war». In der gleichen Weise sei am 1. Juni 2015 der Restbetrag von CHF 5'492.15 auf das «Konto GG.