Anders und originell sei bloss die Äufnung des Sanierungssubstrates gewesen. Dieses sollte so geäufnet werden, dass ein bedeutender Teil des Lohnpfändungssubstrates an die Sanierungshelfer gehen sollte, was im Reflex den Anteil der Gläubiger aus dem Urteil des Strafgerichts O.________ momentan schmälern würde. Das sollte ermöglichen, dass ein Sanierungssubstrat aufgebaut werden könnte, das allen Gläubigern zu einer Abfindung verhelfen sollte – und zwar unter deren Gleichbehandlung und am Ende des Tages ohne Gläubigerverluste. Der Schutz des schuldnerischen Vermögens sei nie fraglich gewesen.