Liege der Schuldtitel – wie vorliegend – weit genug zurück, hätten die meisten Gläubiger die Forderung schon abgeschrieben und seien erfreut, eine Sanierungsofferte zu erhalten und stimmten zu. Unter Gläubigern habe es stets wenige «harte», die man beknien müsse oder die in ein gerichtliches Nachlassverfahren ziehen würden. Diese Praxiserfahrung habe den Sanierungsvertrag geprägt. Anders und originell sei bloss die Äufnung des Sanierungssubstrates gewesen.