13 10.2 Ad veraltetes Schuldbetreibungsrecht Die Feststellung der Vorinstanz, wonach das Schuldbetreibungsrecht genügend Möglichkeiten zur Sanierung biete und die Aussage des Beschuldigten, dass das aktuelle private Sanierungsrecht der Schweiz sich als «steinzeitlich» und ungerecht erweise, deshalb falsch sei, sei befremdend. Es seien politische Vorstösse hängig. Das Sanierungsrecht für Private genüge den Anforderungen nicht mehr.