drei Genossenschaften überwiesenen Gelder aus der Lohnpfändung bei G.________. Entgegen den Behauptungen des Beschuldigten A.________ gegenüber der Kantonspolizei wurden diese nicht auf ein Sanierungs- oder Sperrkonto überwiesen, sondern flossen via die Konti der D.________ und der E.________ auf das allgemeine Betriebskonto der C.________, das auch der Finanzierung von privaten Ausgaben des Beschuldigten diente. Dort vermischten sich die Gelder mit weiteren Mitteln und wurden für diverse Ausgaben verwendet. Insgesamt flossen vom Betreibungsamt zwischen September und Dezember 2013 CHF 18‘476.70 (davon CHF 6‘215.60 via die D._____