Seine Behauptung, er habe sein „Sanierungskonzept“ mit „Richtern, Anwaltskollegen und SchKG-lern“ besprochen, die ihm gesagt hätten, dies sei eine originelle Lösung, die man einmal ausprobieren müsse, ist nicht glaubhaft, zumal es ihm in der Hauptverhandlung nicht gelang, widerspruchsfrei anzugeben, mit welchen Personen er denn sein Konzept besprochen haben wollte. Hinzu kommt, dass er vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland namens der drei Genossenschaften einen Vergleich abschloss, der letztlich die Nichtexistenz der geltend gemachten Forderungen festhielt. Wäre A.______