024), wusste er folglich bereits aufgrund seiner Ausbildung, dass das SchKG gerade für Personen ohne grosse finanzielle Mittel Möglichkeiten zur Schuldensanierung bietet (hätten sie grössere finanzielle Mittel, wäre eine Schuldensanierung meist gar nicht nötig). Seine Behauptung, er habe sein „Sanierungskonzept“ mit „Richtern, Anwaltskollegen und SchKG-lern“ besprochen, die ihm gesagt hätten, dies sei eine originelle Lösung, die man einmal ausprobieren müsse, ist nicht glaubhaft, zumal es ihm in der Hauptverhandlung nicht gelang, widerspruchsfrei anzugeben, mit welchen Personen er denn sein Konzept besprochen haben wollte.