Auch wenn er heute nicht mehr als Anwalt praktiziert und sich selbst als „Fürsprecher a.D.“ bezeichnet (vgl. pag. 024), wusste er folglich bereits aufgrund seiner Ausbildung, dass das SchKG gerade für Personen ohne grosse finanzielle Mittel Möglichkeiten zur Schuldensanierung bietet (hätten sie grössere finanzielle Mittel, wäre eine Schuldensanierung meist gar nicht nötig).