____ kreierten Sanierungskonzept keine Garantie dafür, dass alle Gläubiger sich mit dem vorgeschlagenen Weg einverstanden erklären würden. Wenn sie dies nicht täten, dann wäre G.________ auf die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten angewiesen (was im Sanierungsvertrag auch angedeutet wurde), so dass schon aus dieser Überlegung keine Vorteile gegenüber den verschiedenen gesetzlichen Varianten gemäss SchKG ersichtlich sind. 3. Das Wissen und Wollen der beiden Beschuldigten / Die Rollenverteilung