___ zu betreiben, was der Beschuldigte A.________ grundsätzlich auch zugab, indem er aussagte, man hätte auch ein anderes X-faches nehmen können. Einziger Zweck, auf eine höhere als die gemäss Urteil des Strafgerichts O.________ geschuldete Summe zu betreiben war der, dass die Beschuldigten dadurch mit unlauteren Mitteln sicherstellen konnten, in einem allfälligen gerichtlichen Nachlassverfahren selbst über die entsprechenden Mehrheiten, nicht nur der Gläubiger, sondern auch der Forderungssummen, zu verfügen.