Gedacht ist das Institut für Privatpersonen, die auf der einen Seite ihre Passiven nicht aus eigener Initiative abbauen können, auf der anderen Seite aber über so viele Ressourcen verfügen, dass der Gesamtheit der Gläubiger eine erfolgversprechende Nachlassofferte gemacht werden kann. Der Vorteil der privaten Schuldenbereinigung liegt in den tieferen Verfahrenskosten, dem Verzicht auf amtliche Publikation und dem Absehen von Gläubigerversammlungen, der Nachteil liegt darin, dass die Bereinigung einvernehmlich sein muss, d.h. nur zustande kommt, wenn alle Gläubiger einverstanden sind.