offen gestanden). Diese bringt dem nicht-kaufmännischen Schuldner eine richterlich angeordnete Zwangsstundung unter Beiordnung eines Sachwalters. Gedacht ist das Institut für Privatpersonen, die auf der einen Seite ihre Passiven nicht aus eigener Initiative abbauen können, auf der anderen Seite aber über so viele Ressourcen verfügen, dass der Gesamtheit der Gläubiger eine erfolgversprechende Nachlassofferte gemacht werden kann.