_, befriedigen wollen, dass er gegen die von ihr angehobene Betreibung Rechtsvorschlag erhob und nicht versuchte, sich direkt mit ihr auf die Abzahlung eines Teils seiner Schulden zu einigen. Für einen Schuldner, der sich sanieren will, bietet das SchKG denn mehrere gute, sowohl dessen Bedürfnisse als auch diejenigen der Gläubiger berücksichtigende, Möglichkeiten: Zu nennen ist einmal die einvernehmliche private Schuldenbereinigung gemäss Art. 333 ff. SchKG (die Artikel waren bereits 2011 und 2013 so in Kraft, diese Möglichkeit hätte also auch G.________ offen gestanden).