Erst am 10.12.2010 kam es zu einem Urteil in diesem Verfahren: Das Strafgericht O.________ verurteilte G.________ wegen gewerbsmässigen Betrugs und Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft. Er und sein Mitbeschuldigter P.________ wurden bei ihrer Anerkennung der Schadenersatzforderung von insgesamt sieben Gläubigern behaftet, G.________ zudem bei der Anerkennung der Schadenersatzforderung von H.________ im Betrag von CHF 276‘508.00. Insgesamt sah sich G.___