unterliess es in der Folge im gegenseitigen Einvernehmen mit A.________, Rechtsvorschlag gegen diese Forderungen zu erheben und anerkannte diese, obschon es sich bei den betreffenden Forderungen um ein Vielfaches der tatsächlich geschuldeten Beträge aus dem Strafurteil vom 10.12.2010 handelte, um damit mit den drei Genossenschaften gegenüber den anderen Gläubigern einerseits die Gläubigermehrheit zu bilden sowie zu Gunsten der drei Genossenschaften im Rahmen