_). Mit Zahlungsbefehl vom 03.05.2013 (zugestellt am 15.05.2013) setzte die Genossenschaft E.________, eine Forderung von CHF 1'000'000.- zzgl. Zins von 5% seit dem 02.05.2011 gegen G.________ in Betreibung, wobei als Forderungsgrund die Vereinbarung vom 02.05.2011 aufgeführt wurde (Betreibung Nr. ________). G.________ unterliess es in der Folge im gegenseitigen Einvernehmen mit A._