_ Baugenossenschaft und Partnerfirmen (Genossenschaft D.________, Genossenschaft E.________) vertreten werden sollten. Durch die Geltendmachung einer Forderung mit Betreibung gegen G.________ in maximaler Höhe der ca. fünffachen Gesamtschuld sollte in der Folge Sanierungssubstrat beschafft werden, um anschliessend die Schulden von G.________ zu amortisieren. Mit Zahlungsbefehl vom 12.02.2013 (zugestellt am 12.03.2013) setzte die C.________ Baugenossenschaft eine Forderung von CHF 660'834.55 zzgl. Zins von 5% seit dem 07.02.2013 gegen G.__