6 Beweismittel einzuholen, die es als relevant einschätzt. Banken sind im Übrigen häufig mit derartigen Verfügungen der Strafbehörden konfrontiert und schliessen daraus – bereits mangels Wissen um den Kontext – nicht auf eine (damit bereits bewiesene) strafrechtliche Verfehlung des Kontoinhabers. Entscheidend ist, was aus den erhobenen Beweismitteln erhellte. Und dies war der rechtserhebliche Umstand, dass im fraglichen Zeitraum diverse Kontobewegungen zwischen den involvierten Personen stattfanden.