7.2 Feststellung der Kammer zur angeblichen Verletzung des Anklageprinzips Die Argumente der Verteidigung hinsichtlich einer angeblichen Verletzung des Akkusationsprinzips vermögen nicht zu überzeugen. Es ist zwar richtig, dass in Bezug auf den Vorwurf des Pfändungsbetrugs eine explizite Umschreibung des Vorsatzes fehlt. Die tatsächlichen Ereignisse sind jedoch detailliert und nachvollziehbar umschrieben. Der Beschuldigte war in der Lage war, sich gegen den erhobenen Vorwurf angemessen zu verteidigen.