3 7. Ad behauptete Verletzung des Anklagegrundsatzes, des rechtlichen Gehörs und des Verhältnismässigkeitsprinzips 7.1 Vorbringen der Verteidigung Der Beschuldigte rügt eine Verletzung des Anklageprinzips, des rechtlichen Gehörs und des Verhältnismässigkeitsprinzips (pag. 18 293 f.): Obwohl angeklagt, seien mehrere Tatbestandsmerkmale nicht umschrieben. Offen zu Tage trete dies beim Pfändungsbetrugsvorwurf, fehle doch die Umschreibung des Vorsatzes.