2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 13. April 2017 die Berufung an (pag. 18 166). Die schriftliche Urteilsbegründung der Vorinstanz datiert vom 19. Mai 2017 (pag. 18 181 ff.). In seiner form- und fristgerechten Berufungserklärung vom 12. Juni 2017 (pag. 18 252) beschränkte der Beschuldigte seine Berufung auf den Schuldspruch wegen Pfändungsbetrugs, die Sanktion und die Kostenfolgen.