21. Die POM ist der Ansicht, die Frage der Rückfallgefahr unabhängig vom eingeholten Gutachten geprüft zu haben und zu einem negativen Resultat gelangt zu sein (vgl. Schlussbemerkungen Vorinstanz, pag. 99). Sie geht davon aus, dass seit dem Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 10. Mai 2016 neue Umstände eingetreten sind, welche zu einem abweichenden Resultat führen würden. Im Folgenden ist daher zu prüfen, inwiefern die POM neue Tatsachen bzw. Überlegungen vorzubringen vermag, welche bezüglich der Frage der Rückfallgefahr ein Rückkommen auf die oben dargelegten Ausführungen des Obergerichts des Kantons