8 gewesen. Der Beschwerdeführer habe klar Bereitschaft geäussert, sich in weiteren Gesprächen vertieft mit sich und seiner Tat auseinanderzusetzen. Aus dem aktuellsten Vollzugsverlaufsbericht kann somit geschlossen werden, dass der Beschwerdeführer nunmehr bereit zu sein scheint, sich mit seinen Taten auseinanderzusetzen. Dies ist positiv zu werten. Das Gruppentraining R&R sowie die Tatbearbeitungsgespräche dürften zudem eine gewisse stabilisierende Wirkung auf den Beschwerdeführer haben.