Weiter kann vorliegend auch nicht von einem negativen Verlauf der bisherigen Tatverarbeitung gesprochen werden. Dem aktuellen Vollzugsverlaufsbericht des Sozialdienstes der Anstalt Thorberg vom 15. Januar 2016 (vgl. amtliche Akten SK 16 57, pag. 29 ff.) kann entnommen werden, dass der Beschwerdeführer am Gruppentraining R&R sowie an den regelmässig stattfindenden Tatbearbeitungsgesprächen teilnimmt. Die bisherigen Tatbearbeitungsgespräche sind gemäss dem Bericht sehr offen und positiv verlaufen. Das Delikt sei mit dem Beschwerdeführer kurz überflogen worden, wobei dieser zu der begangenen Tat gestanden sei und sie nicht verleugnet habe.