Dies stellt ein weiteres Indiz gegen die Annahme einer Wiederholungstat dar. Was die Verurteilungen vom 14. Februar 2014 wegen mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Geldstrafe von 28 Tagessätzen) sowie vom 4. November 2014 wegen Vergehens gegen das Waffengesetz (Geldstrafe von 28 Tagessätzen) anbelangt, wies die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht darauf hin, dass zumindest die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz (illegaler Erwerb und Besitz einer Gas-Signalpistole «Colt Double Eagle» als kosovarischer Staatsbürger; vgl. amtliche Akten SK 16 57, pag. 65 f.) nicht bagatellisiert werden dürfen.