17. Die Generalstaatsanwaltschaft schliesst sich in weiten Teilen den Ausführungen des Beschwerdeführers an und beantragt ebenfalls die vollumfängliche Gutheissung der Beschwerde. Staatsanwalt C.________ macht zusammengefasst geltend, die medizinische Realprognose sei nicht mit der rechtlichen Legalprognose gleichzusetzen. Die vom Gutachter Dr. D.________ getroffene Rückfallprognose sei mit Blick auf verschiedene Punkte zu relativieren. Bei seiner Beurteilung und der von ihm verwendeten Prognoseinstrumente würden die früheren Straftaten eine bedeutende Rolle spielen.