Die Vorfälle von 2011 würden lange zurückliegen und der Beschwerdeführer habe sich in den rund dreieinhalb Jahren bis zum Strafantritt keiner Gewaltdelikte mehr schuldig gemacht. Der Beschwerdeführer hätte bei einem Verbleib in der Schweiz zudem einen Arbeitsvertrag gehabt und werde nun vom Roten Kreuz und den internationalen Sozialdiensten unterstützt, was positiv zu werten sei. Präventiv wirke sich zudem auch aus, dass der Beschwerdeführer nun erstmals eine mehrjährige Gefängnisstrafe verbüssen müsse (pag.