14. Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist die Frage der bedingten Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Strafvollzug auf den sogenannten zwei Drittel Termin im Sinne von Art. 86 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0). In diesem Zusammenhang ist die Frage der Rückfallprognose streitig.