9. Am 23. Juni 2017 gewährte die Verfahrensleitung dem Beschwerdeführer Gelegenheit, eine Replik einzureichen (pag. 81 ff.). Darauf verzichtete der Beschwerdeführer am 26. Juni 2017, unter Einreichung der Kostennote von Fürsprecher B.________ (pag. 87 ff.).