1. Dem zuständigen Bundesamt wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) erteilt (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 2. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).