die ausgestandene Untersuchungshaft im Umfang von 67 Tagen (vom 10.03.2013 bis 12.04.2013 und vom 17.02.2014 bis 21.03.2014) wird auf den zu vollziehenden Teil der Freiheitsstrafe angerechnet; 2. zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, total ausmachend CHF 600.00; 111 der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt; 3. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (7/8), insgesamt bestimmt auf CHF 60‘372.90, ausmachend CHF 52‘826.30;