1.1 in der Zeit vom 15. Dezember 2010 bis ca. Ende Februar 2013/anfangs März 2013 in O.________ und anderswo z.N. von C.________ (soweit dies den Oralverkehr in der Wohnung und den Kellerräumlichkeiten, das Hin- und Hergleiten Lassen des Penis zwischen den Oberschenkeln des Kindes, das Auffordern zum Penis Reiben sowie das Berühren und Streicheln der nackten Vagina im Auto und die Zungenküsse betrifft); 1.2 in der Zeit vom 7. bis am 13. Oktober 2013 in Q.________ und Bern z.N. von C.________ (soweit dies das Berühren und Streicheln der nackten Vagina betrifft); 2. der sexuellen Nötigung, mehrfach begangen