1.1 in der Zeit vom 15. Dezember 2010 bis ca. Ende Februar 2013/anfangs März 2013 in O.________ und anderswo z.N. von C.________ (soweit dies den Oralverkehr auf der Wohnungsterrasse, den Analverkehr, das Auffordern zum Penis Reiben an einem unbekannten Ort in einer Garage auf einer Baustelle und in der Wohnung in O.________, das Berühren und Streicheln der nackten Vagina in der Wohnung in O.________ und die Küsse auf die nackte Vagina betrifft); 1.2 in der Zeit vom 7. bis am 13. Oktober 2013 in Q.________ und Bern z.N. von C.________ (soweit dies die Aufforderung zu Oralverkehr betrifft);