31. DNA und biometrische erkennungsdienstliche Daten Dem zuständigen Bundesamt ist die vorzeitige Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) zu erteilen (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst ist die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten zu erteilen (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).