_, ausgerichteten amtlichen Entschädigungen zurückzuzahlen. Fürsprecher T.________ hat er im selben Umfang (7/8) die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten. Fürsprecher B.________ hat kein volles Honorar geltend gemacht, womit ein Nachforderungsrecht entfällt (Art. 135 Abs. 4 StPO). Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung vor oberer Instanz wird gemäss der eingereichten Kostennote von Fürsprecher B.________ vom 6. November 2017 bestimmt (pag.