Es ist aber von einem Mitverursachen auszugehen. Gemäss dem jüngsten Therapieverlaufsbericht geht es der Privatklägerin heute besser (pag. 1584 f.). Die Langzeitfolgen, die die sexuellen Missbräuche durch den Beschuldigten haben könnten bzw. werden, sind aber unbekannt. Die Kammer erachtet eine Genugtuungssumme von CHF 8‘000.00 als angemessen. Die Forderung ist antragsgemäss ab dem 14. Mai 2012 zu fünf Prozent zu verzinsen (mittlerer Verfall). Insoweit ist die Zivilklage gutzuheissen. Soweit weitergehend ist sie abzuweisen.