Überdies ist nach den psychischen Folgen zu fragen und danach, ob die Beziehungsfähigkeit des Opfers beeinträchtigt worden ist (HÜTTE, a.a.O., S. 181). Gemäss HÜTTE liegt die Basisgenugtuung aufgrund der Rechtsprechung bei Schadensereignissen aus den Jahren 2005 bis 2010 bei Sexualdelikten ohne Penetration an besonders schutzwürdigen Personen unter Missbrauch eines Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnisses bei CHF 5‘000.00 bis CHF 10‘000.00 (HÜTTE, a.a.O, S. 175). Dieser Rahmen passt auch zur Genugtuungspraxis der Opferhilfe (vgl. BAUMANN/ANABITARTE/MÜLLER