23. Vorbemerkungen Die Privatklägerin verlangte vom Beschuldigten die Bezahlung von insgesamt CHF 5‘089.95 Schadersatz (CHF 1‘212.00 für die doppelt bezahlte Miete; CHF 2‘707.55 für die Umzugstransportkosten; CHF 1‘170.40 für die Kosten der Reittherapie) und eine Genugtuung in der Höhe von mindestens CHF 30‘000.00. Der Beschuldigte ist von der Kammer wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher Pornografie zum Nachteil der Privatklägerin schuldig gesprochen worden, weshalb gestützt auf Art. 126 Abs. 1 Bst. a StPO über die Zivilklagen zu befinden ist.