Seit Herbst 2013 ist jedoch, soweit bekannt, nichts mehr vorgefallen. Zu berücksichtigen ist auch, dass sämtliche Taten des Beschuldigten die Privatklägerin betrafen und nie Anschuldigungen in Bezug auf andere Minderjährige aufgetaucht sind. Die Privatklägerin ist mittlerweile 14 Jahre alt und hat erfolgreich eine Psychotherapie absolviert. Obwohl der Beschuldigte noch Kontakt zu E.________ pflegt, sind keine konkreten Hinweise aktenkundig, dass die Privatklägerin auch im jetzigen Alter noch durch ihn gefährdet würde. Dem ansonsten nicht vorbestraften Beschuldigten kann daher keine negative Legalprognose gestellt werden.